Ihr Beitrag / Spenden

Ihre Hilfe zählt

Wie Sie helfen können:

Mit ihrer Hilfe können wir viel bewegen. Einzelne Projekte können durch öffentliche Zuschüsse unterstützt werden. "Hilfe für Tororo/Uganda e.V." finanziert seine Arbeit vorwiegend aus privaten Spenden. Sie können für unsere verschiedenen Projekte spenden, sei es als einmalige oder regelmäßige Hilfe. Zum Beispiel bei den Schulpatenschaften ist es uns ein Anliegen, eine längerfristige Basis der Zusammenarbeit zu finden

Spendenformular

Hilfe für Tororo/Uganda e.V.
Sparkasse Saarbrücken
IBAN DE085905 01010083 140905
BIC SAKSDE55XXX

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Kassenbericht 2020(Zeitraum:01.01.2020 bis 31.12.2020)

Einnahmen Betrag Ausgaben Betrag in %
Übertrag 2019 9.243,72 Hilfen vor Ort 18.099,62 31.5%
Mitgliedsbeiträge 1.200,00 Frauenzentrum (Frauenförderung) 4.097,37 7.1%
Schulpatenschaften 11.551,74 Schulpatenschaften 13.151,18 22.9%
Spenden aus Aktionen 2.200,00 Masimiliano Ochwo Omiel SS 19.239,84 33.5%
Private Spenden 30.794,26 Verwaltungsausgaben 2.868,22 5%
Zuwendungen von Organisationen 15.525,00
Zuwendung öffentlicher Mittel 199,06
70.713,78 Summe 57.456,23 100,00%
Kontostand 31.12.2020 13.257,55

 Kassenbericht 2019

Einnahmen Betrag Ausgaben Betrag in %
Übertrag 2018 14.505,72 Hilfen vor Ort 4.398,41 6,53%
Mitgliedsbeiträge 1.500,00 Frauenzentrum (Frauenförderung) 11.100,00 16,47%
Schulpatenschaften 11.550,00 Schulpatenschaften 12.555,00 18,63%
Spenden aus Aktionen 5.875,29 Masimiliano Ochwo Omiel SS 34.200,00 50,74%
Private Spenden 22.079,00 Verwaltungsausgaben 5.151,83 7,64%
Zuwendungen von Organisationen 17.130,00
Zuwendung öffentlicher Mittel 4.008,95
76.648,96 Summe 67.405,24 100,00%
 Kontostand 31.12.2019: 9.243,72
  • Datenschutz nach der neuen DS-GVO ab 25.5.2018

    Datenschutzerklärung nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung,

     gültig ab 25.5.2018


    Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz(BDSG).Die neuen Regelungen gelten auch für Vereine.


    Webseite:

    Die folgende Datenschutzerklärung soll die Nutzer der Newsletter bzw. Informationen gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Webseitenbetreiber „Hilfe für Tororo/Uganda e.V. informieren. Der Webseitenbetreiber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften,

    Zu bedenken ist allerdings, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar. Der Webseitenbetreiber bzw. Seitenprovider erhebt Daten bei der Anmeldung zum Newsletter. Die erhobenen Daten wie Name, Vorname, Email-Adresse werden ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte übermittelt.Sofern diese Webseite Verknüpfungen zu Webseiten Dritter enthält, übernimmt der Verein "Hilfe für Tororo/Uganda e.V."keine Gewähr für möglicherweise rechtsverletzende oder rechtswidrige Inhalte auf diesen Webseiten oder für beim Besuch dieser Webseiten gegebenfalls bestehender Sicherheitsrisiken. Die Webseiten Dritter unterliegen der Haftung der jeweiligen Webseitenbetreiber bzw. der verantwortlichen Stellen im Sinne des BDSG.

    Wir haben ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen.

    Der Webseitenbetreiber erhebt, nutzt und gibt personenbezogene Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder in die Datenerhebung eingewilligt wurde.

    Wird mit dem Webseitenbetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung aufgenommen, werden die Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Als Nutzer ist auf Antrag die Auskunft kostenlos darüber, welche personenbezogene Daten gespeichert wurden. Sofern der Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z.B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, besteht das Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten.

    Der Verein „Hilfe für Tororo/Uganda e.V.“ erstellt regelmäßig einen Newsletter, in welchem über Aktuelles aus den Projekten in Uganda berichtet wird. Ebenfalls werden Informationen zu der Vereinsarbeit veröffentlicht, wie z.B. von Mitgliederversammlungen.

    Die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Kündigung erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten. Am Ende eines jeden Newsletters ist zukünftig wieder ein Link zu finden, über den sich vom Newsletter abgemeldet werden kann. Es kann der Abmeldewunsch auch jederzeit an info@help-tororo.org mit einem Betreff: Abmeldung       gesandt werden.

     

    Personenbezogene Daten:

     Das sind alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. In dem Verein betrifft das vor allem Mitglieder, daneben aber auch Spender. Personenbezogene Daten sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, email-Adresse, Eintrittsdatum, Kontodaten, Funktion im Verein. Beispiele für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vereine sind die Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Einladung zu Mitgliederversammlungen, Zusammenarbeit mit Sponsoren. Die Art der Erfassung kann digital oder auf Papier sein.


    Erlaubnis:

    Jede Datenverarbeitung bedarf entweder der Einwilligung der betroffenen Person oder einer sonstigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. 

    Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.

    Wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung, also einer Mitgliedschaft, erhoben werden, ist eine Erlaubnis nicht erforderlich. Die Daten dürfen also in jedem Fall verwendet werden.

    Das gleiche gilt, wenn die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Das gilt z.B. für Spender. Hier müssen die Spendenbescheinigungen mit ihren Daten 10 Jahre aufgehoben werden.


    Zuständigkeit:

    Zuständig für den zum Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand von "Hilfe für Tororo/Uganda e.V."

    Die Personen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind,sind auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.


    Umgang mit Daten:

    Der Verein darf die von ihm gesammelten Daten nur im Rahmen des BDSG oder einer anderen Rechtsvorschrift nutzen. Die Datenschutzbestimmungen können nicht per Satzung eingeschränkt werden.

    Das Erheben, Speichern, Ändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihrer Nutzung ist nur zulässig, wenn dies für die Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich ist. Das gilt insbesondere für Anschrift und Bankdaten der Mitglieder.

    Nach §4 Abs.3 BDSG ist über folgendes zu informieren:

    Die Identität der verantwortlichen Stelle. Das ist der Vorstand des Vereins, "Hilfe für Tororo/Uganda e.V."

    die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und

    über die Empfänger, soweit die Daten weitergeleitet werden und nicht mit einer Übermittlung zu rechnen war.

    Eine entsprechende Einverständniserklärung wird beim Vereinsbeitritt eingeholt.

     

    Widerspruchs- und Auskunftsrecht

    Grundsätzlich darf der Verein keine personenbezogenen Daten erheben, speichern oder weitergeben, wenn er nicht über eine Einwilligung verfügt oder eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Es können aber in diesem Fall andere Erlaubnistatbestände vorliegen.

    Ein zentraler Punkt des Datenschutzes ist das Recht des Betroffenen auf Auskunft. Es ist darüber zu informieren, in welchem Umfang Daten gespeichert sind. Es besteht auch das Recht auf unentgeltliche Überlassung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Wenn gespeicherte Daten nicht korrekt sind, besteht das Recht auf Berichtigung.

    Es besteht auch das Recht auf Löschung von Daten, wenn der Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten(z.B.Vorratsdatenspeicherung)kollidiert.

    Ein weiteres Recht der Mitglieder und der betroffenen Personen und damit eine Verpflichtung für den Verein besteht in der Benachrichtigungspflicht des Vereins bei der Verletzung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Verein im Vorfeld die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat. Es besteht ein Beschwerderecht bei dem Unabhängigen Datenschutz Zentrum Saarland.

     Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten:

    Die DS-GVO verlangt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, das der Vorstand   erstellt hat.

    Die Beitrittserklärung wird entsprechend der aktuellen Datenschutzverordnung angepasst.

     „Hilfe für Tororo/Uganda e.V.“

    Neugässchen 2-4

    66111 Saarbrücken

    Email:info@help-tororo.org

    Quellen:

    www.vereinsknowhow.de, Unabhängiges Datenschutz Zentrum Saarland

Mit Ihrer Hilfe können wir weitere Projekte in Tororo/Uganda realisieren. Helfen Sie mit!
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